Grundlegende Informationen

1. Wo befindet sich welcher Raum?

2. Wann beginnen die einzelnen Stunden und wie lange dauern sie?

  1. Stunde: 7:50-8:40
  2. Stunde: 8:40-9:30
  3. Stunde: 9:40-10:30
  4. Stunde: 10:30-11:20
  5. Stunde: 11:30-12:20
  6. Stunde: 12:20-13:10
  7. Stunde: Mittagspause 13:10-13:40
  8. Stunde: 13:40-14:30
  9. Stunde: 14:30-15:20
  10. Stunde: 15:20-16:10
  11. Stunde: 16:10-17:00

3. Wann sind in diesem Schuljahr die Ferien und schulautonomen Tage?

Herbstferien:

26.10.2024 - 03.11.2024

Weihnachtsferien:
23. Dezember 2024 bis 6. Jänner 2025

 

Semesterferien:

10. Februar 2025 bis 15. Februar 2025

Osterferien:

12. April 2025 bis 21. April 2025

Vom SGA beschlossene schulautonome Tage:

Freitag             02.05.2025

Freitag             30.05.2025 (Christi Himmelfahrt)

Freitag             20.06.2025 (Fronleichnam)

Sommerferien:

5. Juli 2025 – 7. September 2025

4. Wann hat das Sekretariat geöffnet?

Parteienverkehr ist von Montag bis Freitag von 07:30 - 13:30 Uhr.

5. Mein Kind kann gesundheitsbedingt nicht in die Schule kommen, wen muss ich informieren?

Prinzipiell sollten Sie vor der ersten Stunde (zwischen 7:30 und 7:45 Uhr) telefonisch im Sekretariat Bescheid geben, Ihr Kind wird dann als fehlend eingetragen und der Klassenvorstand (KV) via elektronischem Klassenbuch informiert. Sobald das Kind wieder gesund ist und die Schule besuchen kann, gibt es seinem KV die vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Entschuldigung für die Fehlstunden bzw. -tage ab.

6. Was hat es mit den Wahlpflichtfächern bzw. -gegenständen (WPF/WPG) auf sich?

Die gesamte Wochenstundenanzahl in der Oberstufe beträgt in jedem Zweig 130. Ein Teil davon ist in Form von Wahlpflichtfächern (WPF/WPG) in der 6., 7. und 8. Klasse frei nach Interesse und Begabungen wählbar. Das Ausmaß ist vom besuchten Zweig abhängig, d.h. BE und ME-Klassen insgesamt 6 Wochenstunden, Realistischer Zweig insgesamt 8 Wochenstunden. Für SchülerInnen der M-Klassen entfällt aufgrund der erweiterten musikalischen Ausbildung das Wahlpflichtfach, da sie ohnehin eine erhöhte Wochenstundenzahl haben.

Grundsätzlich gilt:

  • Wahlpflichtfächer haben denselben „Rang" wie alle anderen Pflichtfächer. Sie müssen regelmäßig besucht werden.
  • Sobald der Wahlpflichtgegenstand gewählt wurde, ist die Teilnahme verpflichtend. Abmeldungen sind nicht möglich!
  • Kann die Leistung auf Grund von häufigen Fehlstunden nicht beurteilt werden, muss im Herbst eine Nachtragsprüfung abgelegt werden.
  • Das Wahlpflichtfach wird in kleineren Gruppen unterrichtet (Mindestanzahl: 5 SchülerInnen)
  • Man kann in Wahlpflichtfächern auch negativ abgeschlossen werden, was eine Wiederholungsprüfung zur Folge hat. Das Aufsteigen mit einem Nicht genügend kann nur genehmigt werden, wenn das negative Wahlpflichtfach im nächsten Schuljahr auch gewählt wurde.
  • Wahlpflichtfächer sind kein „Nachhilfeangebot". Sie haben einen eigenen Lehrplan.
  • Wahlpflichtfächer sind 2-stündig und werden als Doppelstunden abgehalten. Es gibt keine Schularbeiten.

Arten von Wahlpflichtfächern

Man unterscheidet zwischen vertiefenden (als Ergänzung zum Pflichtfach, 1- oder 2-jährig) und zusätzlichen Wahlpflichtfächern (Pflichtfach wird nicht besucht, 3-jährig):

Vertiefende Wahlpflichtfächer (Geographie, Biologie, Deutsch, Englisch, PuP, Chemie, BE, ME, Geschichte, Physik, Chemie, Religion, Mathematik und Italienisch):

– Diese Wahlpflichtfächer sind eigenständig maturabel (mündlich), wenn sie mindestens 2 Jahre (also 4     Wochenstunden) lang besucht und absolviert wurden (z.B. 6. und 7. Klasse oder 7. und 8. Klasse).

– Für die 7. oder 8. Klasse alleine ist die Wahl nur dann zulässig, wenn damit die Summe der zu wählenden    Wochenstunden erfüllt wird. Dies gilt allerdings nur für den Realistischen Zweig!

– 1-jährige Wahlpflichtgegenstände können als Ergänzung zu einem dazu gehörigen Pflichtgegenstand herangezogen   werden, wenn die Summe der zur mündlichen Prüfung gewählten Prüfungsgebiete die geforderte Anzahl (10 bzw. 15    Stunden) der Unterrichtsstunden nicht erreicht.

Zusätzliche Wahlpflichtfächer (Informatik, Spanisch)

In diesen Fächern kann man mündlich zur Reifeprüfung antreten.

Überbuchung von Wahlpflichtfächern

Eine Überschreitung der Mindeststundenzahl (je nach Schwerpunkt 6 bzw. 8) ist möglich, bei zweijähriger Teilnahme ist der überbuchte Gegenstand auch eigenständig maturabel (mündlich).

7. Wer sind die aktuellen SchulsprecherInnen?

Im Schuljahr 2024/25 wurden von den SchülerInnen unserer Schule folgende VertreterInnen gewählt:

Schulsprecherin: Carina Fritz (7B)

1.Stellvertreterin:  Hannah Rauter (5B)

2.Stellvertreterin: Keine Kandidatin

Diese zwei Schüler*innen vertreten die Schülerschaft auch im SGA (Schulgemeinschaftsausschuss). Zusätzlich fungieren Patrick Kevala (4C) und Valentina Fritz (4A) als Berater/Beraterin im SGA und vertreten somit die Interessen der Unterstufenschüler*innen.

8. Wer sind die Personalvertreter*innen des BRG Viktring?

1. Mag.a Maria Irina Trattnig

2. Mag.a Sonja Jahn

3. DI Dieter Frank

4. Mag. Florian Kittner

9. Was bedeutet QMS?

QMS ist das „Qualitätsmanagementsystem für Schulen“. Es gilt ab dem Schuljahr 2021/22 für alle österreichischen Schulen.

QMS ist nichts Zusätzliches, sondern es dient der Steuerung des Schulalltags und der Entwicklungsvorhaben einer Schule. Es versteht sich als pädagogisches Qualitätsmanagementsystem, welches das Lernen und die Lernenden in den Mittelpunkt der Qualitätsarbeit stellt. Es trägt dazu bei, dass Schulen Entwicklungsprozesse zielgerichtet, systematisch und evidenzorientiert voranbringen und qualitätsvollen Unterricht sicherstellen.

Näheres dazu auf http://www.qms.at

Im Rahmen des QMS arbeiten ausgewählte Lehrer:innen im Team mit der Schulleitung an der Schulentwicklung, um die Schule u.a. im Hinblick auf gesellschaftliche Veränderungen bestmöglich weiterzuentwickeln und in einem Qualitätskreislauf durch Evaluationsmethoden kontinuierlich anzupassen.

Es sind dies der/die Qualitätsschulkoordinator/in (Q-SK) und zwei Vertreter:innen aus den musischen Fachbereichen Kunst und Musik:

Q-SK: Prof. Mag.a Lea Kropfitsch

Kunst: Prof. Mag.a Ingeborg Kofler

Musik: Prof. Mag. Florian Pirolt

10. Was ist der SGA?

Hinter dem Kürzel SGA befindet sich der Schulgemeinschaftsausschuss unseres Gymnasium, bei dem Vertreter*innen aller Schulgemeinschaftsmitglieder – Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen – gemeinsam mit der Direktion über schulinterne Regelungen diskutieren und diese mit verbindlicher Gültigkeit beschließen.

SGA-Mitglieder:

Elternvertreter*innen: Nicol Lackner, Christian Hassler

Lehrervertreter*nnen: Prof. Errath, Prof. Strehlow, Prof. Mayerhofer

Schülervertreter*nnen: Die drei Schulsprecher*innen + eine Vertretung für die Unterstufe

Direktion: Dir.in Mag.a Brigitte Magnes

Der SGA für die Lehrer:innen-Vertretung wird im Oktober 2026 neu gewählt

11. Wann findet heuer der Elternsprechtag statt?

Dienstag, 17.12.2024 von 15:30-19:30h

12. Welche Hausordnung gilt am BRG-Viktring?

Die aktuelle Hausordnung findet man hier.